Viele Tierfreunde wenden sich an uns, wenn sie in ihrer Umgebung Tierquälereien beobachten. Oft handelt es sich um die Tierhaltung des Nachbarn, um die Haltungen von Weidetieren oder auch von Tieren in Zirkusbetrieben.
Voraussetzung für das Handeln der Behörde ist eine genaue Sachverhaltsaufklärung, die Sie mit Ihren detaillierten Beobachtungen unterstützen.
Bitte merken Sie sich deshalb die „6 großen W´s“.
Sammeln Sie Beweise, die diese Angaben belegen (schriftliche Zeugenaussagen, Fotos, tierärztliche Bestätigungen etc.). Die gesamten Unterlagen senden Sie bitte an das örtlich zuständige Veterinäramt mit der Bitte um Überprüfung der jeweiligen Tierhaltung. In schwerwiegenden Fällen können Sie sich auch direkt mit Ihrer Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft wenden. In akuten Notfällen kann auch die Polizei Ihr Ansprechpartner sein. Selbstverständlich steht Ihnen auch der bmt hilfreich zur Seite, falls Sie mit Ihrem Anliegen kein Gehör finden.